Du willst dich selbstständig machen und suchst den einfachsten Weg? Dann ist die Einzelfirma deine Rechtsform. Kein Mindestkapital, kein Notar, kein Gesellschaftsvertrag – du nimmst einfach deine Tätigkeit auf und bist im Geschäft. In diesem Guide zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Einzelfirma in der Schweiz gründest, was sie kostet, welche Pflichten auf dich zukommen und worauf du bei Buchhaltung und Sozialversicherungen achten musst.
Was ist eine Einzelfirma?
Die Einzelfirma (offiziell: Einzelunternehmen) ist die einfachste und beliebteste Rechtsform in der Schweiz. Über 340'000 Einzelfirmen sind aktuell im Handelsregister (Zefix) eingetragen – dazu kommen Hunderttausende, die unterhalb der Eintragungspflicht tätig sind.
Das Prinzip: Eine einzelne natürliche Person betreibt ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit. Die Einzelfirma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit – rechtlich bist du und dein Unternehmen ein und dasselbe. Das bedeutet: Du allein triffst alle Entscheidungen, behältst den gesamten Gewinn – und haftest mit deinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen.
Typisch ist die Einzelfirma für Freelancer:innen, Berater:innen, Handwerker:innen und Dienstleister:innen, die allein oder mit wenigen Mitarbeitenden arbeiten.
Einzelfirma vs. GmbH – der wichtigste Unterschied
Bevor du gründest, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Alternative. Der zentrale Unterschied zur GmbH: Bei der Einzelfirma haftest du unbeschränkt und persönlich, bei der GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Dafür brauchst du bei der GmbH mindestens CHF 20'000 Stammkapital, einen Notar und eine doppelte Buchhaltung ab Tag eins.
Die Einzelfirma ist die bessere Wahl, wenn du mit wenig Risiko startest, flexibel bleiben willst und kein grosses Kapital aufbringen möchtest. Wächst dein Geschäft, kannst du später jederzeit in eine GmbH umwandeln. Einen ausführlichen Vergleich findest du in unserem Rechtsformen-Guide.
Einzelfirma gründen: der Ablauf Schritt für Schritt
1. Tätigkeit aufnehmen – die Gründung selbst
Anders als bei einer GmbH entsteht die Einzelfirma formlos: Sie existiert, sobald du deine geschäftliche Tätigkeit aufnimmst. Es braucht weder einen Notar noch einen Eintrag – du bist Unternehmer:in ab dem Moment, in dem du die erste Offerte schreibst oder die erste Dienstleistung anbietest.
2. Firmennamen wählen
Dein Firmenname muss zwingend deinen Nachnamen enthalten – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ergänzungen wie dein Vorname, ein Fantasiezusatz oder eine Tätigkeitsbeschreibung sind erlaubt, solange der Name nicht irreführend ist. Beispiele: «Meier Webdesign», «Anna Meier Consulting» oder «Meier & Co. Textilhandel».
Ob dein Wunschname bereits vergeben ist, prüfst du über den zentralen Firmenindex Zefix. Beachte: Der Namensschutz gilt bei Einzelfirmen nur am Ort des Geschäftssitzes – nicht schweizweit wie bei einer GmbH oder AG.
3. Handelsregistereintrag – wann er Pflicht ist
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du verpflichtet, deine Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen. Unterhalb dieser Grenze ist der Eintrag freiwillig, bringt aber Vorteile: Namensschutz, eine UID-Nummer und einen professionelleren Auftritt gegenüber Geschäftspartner:innen und Banken.
Die Anmeldung erledigst du am einfachsten über EasyGov.swiss – das offizielle KMU-Portal des Bundes. Du füllst das Online-Formular aus, druckst es aus, lässt deine Unterschrift bei der Gemeinde oder einem Notariat beglaubigen und sendest es per Post ans kantonale Handelsregisteramt. Innert wenigen Tagen wird dein Eintrag veröffentlicht.
4. AHV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Dieser Schritt wird am häufigsten vergessen – und ist einer der wichtigsten. Sobald du deine Tätigkeit aufnimmst, bist du verpflichtet, dich bei der zuständigen Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend anzumelden.
Du kannst zwischen deiner kantonalen Ausgleichskasse (z. B. SVA Zürich, SVA Bern) oder einer Verbandsausgleichskasse wählen. Die Kasse prüft anhand von Belegen wie Offerten, Rechnungen oder Verträgen, ob du tatsächlich selbstständig arbeitest.
Praxis-Tipp: Warte mit der AHV-Anmeldung, bis dein Handelsregistereintrag aktiv ist – sofern du einen machst. Die Kasse kann dann die Firmendaten direkt aus Zefix übernehmen, und die Anerkennung als Selbstständige:r geht schneller.
Als Selbstständige:r zahlst du deine AHV/IV/EO-Beiträge selbst. Je nach Einkommen liegt die Belastung zwischen rund 5,4 % und 10 % des Reingewinns. Rechne von Anfang an einen Reserveposten dafür ein – die erste Rechnung der Ausgleichskasse kommt oft überraschend.
5. MWST-Anmeldung – ab CHF 100'000 Umsatz
Sobald dein Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht oder absehbar erreichen wird, bist du mehrwertsteuerpflichtig und musst dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Unterhalb dieser Grenze ist die Anmeldung freiwillig – sie kann sich aber lohnen, wenn du viel Vorsteuer geltend machen kannst (z. B. bei hohen Materialkosten).
Die Details zur MWST-Abrechnung – effektive Methode vs. Saldosteuersatz, Fristen und häufige Fehler – findest du in unserem MWST-Guide.
6. Buchhaltung aufsetzen – ab Tag eins
Auch als Einzelfirma bist du ab dem ersten Tag buchführungspflichtig (gemäss Art. 957 OR). Die gute Nachricht: Solange dein Jahresumsatz unter CHF 500'000 liegt, reicht die vereinfachte Buchführung – eine saubere Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, oft «Milchbüechli-Rechnung» genannt. Erst darüber wird die doppelte Buchhaltung Pflicht.
Aber auch die einfache Buchführung muss von Anfang an sauber sein. Dein Gewinn fliesst direkt in deine private Steuererklärung, und Lücken oder fehlende Belege führen zu Problemen mit der Steuerbehörde und der Ausgleichskasse.
Unser Tipp: Starte trotzdem direkt mit der doppelten Buchhaltung. Klingt nach Mehraufwand – ist es aber nicht, wenn du das richtige Tool verwendest. Mit Infinity ist die doppelte Buchhaltung genauso unkompliziert wie eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, weil die klassische Soll-und-Haben-Logik komplett im Hintergrund läuft. Du siehst verständliche Buchungsvorschläge, bestätigst sie – und die KI ordnet alles korrekt zu. Dafür gewinnst du zwei echte Vorteile: Du hast von Anfang an einen deutlich besseren Überblick über deine finanzielle Lage (Bilanz, Erfolgsrechnung, offene Posten), und falls du später auf eine GmbH oder AG wechselst, bist du bereits eingearbeitet – statt dann unter Zeitdruck ein komplett neues System zu lernen.
Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?
Die Einzelfirma ist die günstigste Rechtsform in der Schweiz. Wenn du unter CHF 100'000 Umsatz bleibst und dich nicht freiwillig im Handelsregister eintragen lässt, kostet die Gründung selbst CHF 0. Die einzigen Posten, die anfallen können:
- Handelsregistereintrag (freiwillig oder ab CHF 100'000 Pflicht): rund CHF 120
- Unterschriftsbeglaubigung beim Notariat oder der Gemeinde: CHF 20 – 50 je nach Kanton
- Domainname, Website, Visitenkarten, Buchhaltungssoftware etc.: variiert
Kein Mindestkapital, keine Notariatskosten, keine Gründungsurkunde.
Checkliste: Einzelfirma gründen
- Geschäftstätigkeit definiert und aufgenommen
- Firmenname gewählt (enthält Nachnamen, geprüft auf Zefix)
- Handelsregistereintrag über EasyGov.swiss erledigt (freiwillig oder ab CHF 100'000 Pflicht)
- Anmeldung bei der Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend
- Geschäftskonto eröffnet (empfohlen, auch wenn nicht vorgeschrieben)
- MWST-Pflicht geprüft (Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz)
- Buchhaltung aufgesetzt – Einnahmen, Ausgaben und Belege ab Tag eins
Steuern: So wird dein Gewinn besteuert
Ein grosser Vorteil der Einzelfirma gegenüber einer Kapitalgesellschaft: Es gibt keine Doppelbesteuerung. Der Gewinn deiner Einzelfirma wird nicht separat versteuert, sondern fliesst direkt in deine persönliche Steuererklärung – als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Gleiches gilt für das Geschäftsvermögen, das zu deinem Privatvermögen addiert wird.
Das vereinfacht vieles, hat aber auch eine Kehrseite: In guten Jahren kann die Progression dein steuerbares Einkommen spürbar in die Höhe treiben. Ab einem bestimmten Gewinnniveau lohnt es sich deshalb, die steuerliche Belastung mit einer GmbH zu vergleichen – am besten mit einer kurzen Berechnung oder einem Gespräch mit einem Treuhänder.
Deine Buchhaltung mit Infinity
Die Buchhaltung ist der Teil der Selbstständigkeit, den die meisten am liebsten aufschieben – und der am meisten Ärger macht, wenn er vernachlässigt wird. Mit Infinity erledigst du deine Buchführung so, wie sie für Einzelfirmen gedacht ist: einfach, sauber und ohne Buchhaltungs-Vorwissen.
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