Firma gründen in der Schweiz: Rechtsformen, Steuern und Pflichten erklärt

Träumst du davon, dich selbstständig zu machen und dein eigenes Unternehmen in der Schweiz zu gründen? Herzlichen Glückwunsch zu diesem Schritt!

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Die Schweiz bietet ein hervorragendes Umfeld für Innovation und Unternehmertum. Doch der Weg zum Erfolg ist gepflastert mit rechtlichen, steuerlichen und administrativen Herausforderungen, an die du denken musst.

Natürlich möchtest du dich gerade zu Beginn vor allem deiner Leidenschaft sowie der Entwicklung deiner Ideen und deines Geschäfts widmen, wodurch steuerliche und rechtliche Aspekte oft zu kurz kommen. Das kann dir noch Jahre später teuer zu stehen kommen.

Dieser Blogbeitrag führt dich durch die verschiedenen Rechtsformen und ausgewählten Problemfelder von Selbstständigen, Start-Ups und KMU.

1. Aufnahme der Tätigkeit: Rechtsformwahl und Gründung

Einzelunternehmen, GmbH, AG: Unterschiede und steuerliche Auswirkungen

  • Einzelunternehmen: Einfach zu gründen, keine Mindestkapitalanforderungen, aber du haftest persönlich und unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Dein Geschäftsgewinn ist dein Einkommen und wird als solches versteuert.
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Eine juristische Person, die eine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen ermöglicht. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000. Gewinne werden auf Gesellschaftsebene besteuert, und Ausschüttungen an dich als Gesellschafter:in unterliegen der Einkommenssteuer.
  • AG (Aktiengesellschaft): Die komplexeste Form miteinem Mindestkapital von CHF 100'000. Bietet maximale Haftungsbeschränkung undgute Skalierbarkeit für grössere Unternehmungen oder Investitionen. ÄhnlicheBesteuerung wie die GmbH.

Handelsregistereintrag und Notariatskosten

Für GmbHs und AGs ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch. Dies beinhaltet Notariatskosten für die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde und Statuten. Ein Einzelunternehmen muss sich erst ab einem Umsatz von CHF 100‘000 pro Jahr (oder wenn es kaufmännische Tätigkeiten ausübt) ins Handelsregister eintragen lassen.

Welche Rechtsform ist die richtige für mich?

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen eignet sich vor allem für die ersten Schritte der Selbstständigkeit in der Dienstleistungsbranche. Im Gegensatz zu der GmbH und der AG haftest du hier mit deinem Privatvermögen. Daher bietet sich die Gesellschaftsform gerade bei risikoarmen Berufsfeldern an, um dich vor unnötigen Aufwänden zu bewahren.

Wie der Name bereits sagt, ist die Gesellschaftsform für Personen geeignet, die alleine und zu geringen Anfangskosten loslegen wollen. Das trifft vor allem auf Freelancer und kreative Berufe zu.

Aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist der Gewinn der Einzelunternehmung als dein Einkommen zu versteuern bzw. der Sozialversicherung zu unterwerfen.

GmbH

Für Kleinunternehmen mit etwas höherem geschäftlichem Risiko bietet sich die GmbH an. Dabei können sich mittels den Stammanteilen auch mehrere Personen an der GmbH beteiligen. Zudem wirkt eine GmbH seriöser im Auftritt gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Kunden. Diese Gesellschaftsform bietet sich also beispielsweise im Handel, in der Gastronomie oder bei IT-Dienstleistern an.

Der Gewinn der GmbH unterliegt der Gewinnsteuer. Die Gewinnsteuer ist in der Regel tiefer als die Einkommenssteuer, weshalb zumindest temporär einen höheren Nachsteuergewinn verbleibt. Dies kann gerade bei Geschäften mit Investitionsbedarf ein positiver Effekt sein, da mehr Geld zu Investitionen übrig bleibt. Bei einer Ausschüttung der Mittel untersteht die Dividende dann ebenfalls der Einkommenssteuer, was zu einer gewisse Doppelbelastung des Gewinns führt.

AG

Die AG bietet sich für wachstumsorientierte Unternehmen und/oder Unternehmen mit vielen Eigentümern an. Ideal ist die AG besonders für Start-ups und Gesellschaften, die ihre Mitarbeitenden am Erfolg der Gesellschaft beteiligen möchten, in dem sie ihnen Aktien mittels eines Mitarbeiterbeteiligungsplans abgeben.

2. Steuern im Überblick: Das musst du wissen

Das Schweizer Steuersystem ist komplex und von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Eine frühzeitige Auseinandersetzung damit ist entscheidend.

Einkommens- und Gewinnsteuer

Als Einzelunternehmer:in versteuerst du deinen Gewinn als Einkommen. Juristische Personen (GmbH, AG) zahlen hingegen Gewinnsteuer auf ihren Unternehmensgewinn. Da die Gewinnsteuer in der Regel tiefer als die Einkommenssteuer ist, bleibt zumindest temporär ein höherer Nachsteuergewinn für dich. Das kann gerade bei Geschäften mit hohem Investitionsbedarf ein positiver Effekt sein, da mehr Geld für Reinvestition übrigbleibt. Bei einer Ausschüttung der Mittel untersteht die Dividende dann ebenfalls der Einkommenssteuer, was zu einer gewissen Doppelbelastung des Gewinns führt.

Kapitalsteuer

Juristische Personen entrichten eine Kapitalsteuer auf ihr Eigenkapital, also unter anderem das einbezahlte Grund- oder Stammkapital und die Reserven. Diese Steuer ist verhältnismässig jedoch sehr tief angesetzt.

Mehrwertsteuer (MWST): Schwellenwert und Pflichten

Sobald dein Unternehmen einen Umsatz von CHF 100'000 pro Jahr überschreitet, wirst du mehrwertsteuerpflichtig. Dies bedeutet, du musst MWST auf deine Leistungen erheben und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abführen. Es kann unter bestimmten Umständen ratsam sein, sich bereits vor Erreichen der Umsatzschwelle freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Wenn ein Unternehmen überwiegend mehrwertsteuerpflichtige Kunden bedient und selbst mehr Vorsteuer entrichtet, als effektiv Mehrwertsteuer verrechnet, kann dieser Ansatz Vorteile mit sich bringen. Dieses Szenario kommt insbesondere in der Anfangsphase häufig vor. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Differenz von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückzuerhalten. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Mehrwertsteuer.

Quellensteuer (bei ausländischen Mitarbeitenden)

Bei der Zahlung von Einkommen an Personen, die im Ausland ansässig sind, oder keine Niederlassungsbewilligung haben, ist die Einkommenssteuer in der Regel an der Quelle abzuführen. Dafür bist du als Arbeitgeber verantwortlich.

3. Buchhaltung & Rechnungslegung: Ordnung ist das halbe Leben

Eine saubere Buchführung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für die Steuerung deines Unternehmens.

  • Pflicht zur Buchführung je nach Rechtsform: Alle Unternehmen sind zur ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet, wobei der Umfang je nach Rechtsform und Umsatz variiert.
  • MWST-konforme Rechnungsstellung: Wenn du MWST-pflichtig bist, müssen deine Rechnungen bestimmte Angaben enthalten, um MWST-konform zu sein.
  • Aufbewahrungspflichten (Belege, Verträge): Rechnungen, Belege, Verträge und andere Geschäftsunterlagen müssen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

4. Das geht bei der Gründung vielfach vergessen

Neben den aufgeführten Punkten gibt es noch weitere, die beachtet werden sollten. Die nachfolgende Liste ist eine Gedankenstütze für dich, worüber du dich bei den jeweiligen Fällen informieren musst:

  • Sozialversicherungen & Vorsorge: Pflichten bei der AHV/IV und ALV, bei der Pensionskasse (BVG) und Unfallversicherungen (UVG). Hier gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer Anstellung als Selbständigerwerbender und als Angestellter der eigenen GmbH/AG;
  • Arbeitsrecht: Klare Arbeitsverträge sind essenziell und das Gesetz setzt gewisse Rahmenbedingungen, beispielsweise für Probezeiten und Kündigungsfristen, welche einzuhalten sind. Für die Beschäftigung von Ausländer:innen sind in der Regel Arbeitsbewilligungen erforderlich;
  • Dein geistiges Eigentum sichern: Marken schützen Namen und Logos. Patente schützen technische Erfindungen. Urheberrechte schützen literarische, musikalische, künstlerische und andere Werke. Mach dir frühzeitig Gedanken, was du schützen kannst, und wo ein unternehmerischer Anreiz dazu besteht;
  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme: Bei Kapitalgesellschaften können Mitarbeitende mittels Anteilen stärkere Anreize erhalten. Diese Form der Vergütung ist regelmässig mit komplexen steuerlichen Fragestellungen konfrontiert, welche zu klären sind;
  • Datenschutz (DSG / DSGVO): Die Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und gegebenenfalls der europäischen DSGVO ist für alle Unternehmen Pflicht.

5. Wie gehst du die Themen an?

Die möglichen steuerlichen und rechtlichen Themen sind vielfältig und kompliziert. Informiere dich vorzeitig über die Umsetzung dieser Themen und deine damit verbundenen Pflichten, um später nicht in (rechtliche) Schwierigkeiten zu geraten.

Natürlich kann für all diese Themen ein Steuerexperte oder ein Anwalt herbeigezogen werden. Aber gerade am Anfang sind die Kosten vielfach nicht verhältnismässig zu der benötigten Leistung oder dir fehlt schlichtweg das Geld.

Es gibt jedoch viele kostengünstige Möglichkeiten, wie du deine Fragen angehen kannst:

  • Informiere dich über Förderungen von Innosuisse oder Venturelab, die besonders in der Anfangszeit nach der Gründung viel Unterstützung bieten können.
  • Halte Ausschau nach Webinaren von seriösen Anbietern, welche oftmals kostenlos online verfolgt werden können.
  • Wirtschaftskanzleien stellen teilweise Vertragsvorlagen bereits auf ihrer Homepage gratis zur Verfügung, die eine wertvolle Grundlage darstellen.
  • Nimm mit einer klaren Agenda an Start-Up Messen teil: Oftmals sind die Tickets günstig und es wimmelt nur so von Beratern. Da kannst du zwanglos deine Fragen stellen.

Weitere Informationen zu diesen Hilfsmitteln findest du in wenigen Klicks online.

Abschliessend lässt sich sagen: Der Weg zur erfolgreichen Gründung ist voller Herausforderungen, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Mut, sich aktiv mit den Themen auseinanderzusetzen, sind alle Hürden zu meistern. Nutze die verfügbaren Ressourcen, trau dich, Fragen zu stellen, und tausche dich mit anderen Gründer:innen aus. So legst du das Fundament für ein nachhaltiges und rechtssicheres Wachstum deines Unternehmens.

Viel Erfolg auf deinem unternehmerischen Weg!

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