Firma gründen Schweiz: Rechtsformen, Steuern & Checkliste 2026

Firma gründen in der Schweiz: Erfahre, welche Rechtsform passt, welche Steuern, MWST- und AHV-Pflichten wichtig sind und wie du deine Buchhaltung von Anfang an sauber aufsetzt.

Zuletzt aktualisiert am 2.6.2026

Eine Firma in der Schweiz zu gründen ist einfacher, als viele denken. Trotzdem gibt es einige wichtige Themen, die man lieber früh als spät klärt. Entscheidungen rund um Rechtsform, Steuern, Sozialversicherungen oder Buchhaltung wirken am Anfang oft nebensächlich, können später aber spürbare Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Flexibilität haben. Wer diese Grundlagen von Beginn an berücksichtigt, schafft eine stabile Basis für den weiteren Aufbau des Unternehmens. Wer startet, muss früh entscheiden, welche Rechtsform passt, ob ein Handelsregistereintrag nötig ist, wann die MWST-Pflicht beginnt, wie die AHV-Anmeldung funktioniert und wie die Buchhaltung von Anfang an sauber geführt wird.

Gerade in der Anfangsphase liegt der Fokus oft auf Produkt, Kund, Website, Finanzierung oder ersten Aufträgen. Das ist verständlich. Trotzdem lohnt es sich, die administrativen und finanziellen Grundlagen früh sauber aufzusetzen. Fehler bei Rechtsform, Steuern, Sozialversicherungen oder Buchhaltung können später unnötig teuer oder aufwendig werden.

In diesem Guide erfährst du, wie du eine Firma in der Schweiz gründest, welche Rechtsformen es gibt, welche steuerlichen und administrativen Pflichten wichtig sind und worauf Gründer, Selbstständige und KMU besonders achten sollten.

Firma gründen Schweiz: die wichtigsten Schritte in der Übersicht

Wer in der Schweiz eine Firma gründet, sollte nicht nur an Namen und Logo denken. Entscheidend ist, dass die rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Grundlagen von Beginn an stimmen.

Eine typische Firmengründung umfasst diese Schritte:

  1. Geschäftsidee und Geschäftsmodell prüfen
  2. Passende Rechtsform wählen
  3. Firmennamen festlegen und Verfügbarkeit prüfen
  4. Gründungskosten und Startkapital budgetieren
  5. Handelsregisterpflicht abklären
  6. AHV-Anmeldung oder Sozialversicherungen vorbereiten
  7. MWST-Pflicht prüfen
  8. Geschäftskonto eröffnen
  9. Versicherungen und Verträge klären
  10. Buchhaltung einrichten und erste Belege sauber erfassen

Nicht jeder Schritt ist für jede Rechtsform gleich wichtig. Eine Einzelfirma ist schneller gegründet als eine GmbH oder AG. Dafür haftest du persönlich. Eine GmbH oder AG braucht mehr Vorbereitung, bietet dafür aber eine klarere Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

Welche Rechtsform passt zu deiner Gründung?

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Firmengründung. Sie beeinflusst Haftung, Steuern, Sozialversicherungen, Kapitalbedarf, Aussenwirkung und später auch die Möglichkeiten für Beteiligungen oder Investor.

In der Schweiz starten viele Gründer mit einer von drei Rechtsformen:

Rechtsform Geeignet für Mindestkapital Haftung Handelsregister
Einzelfirma Freelancer, Selbstständige, kleinere personenbezogene Tätigkeiten Kein Mindestkapital Persönlich und unbeschränkt Pflicht ab CHF 100’000 Jahresumsatz bei kaufmännischem Gewerbe
GmbH KMU, Agenturen, Dienstleister, kleine Teams CHF 20’000 Stammkapital Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen Pflicht
AG Startups, wachstumsorientierte Unternehmen, Beteiligungsmodelle CHF 100’000 Aktienkapital Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen Pflicht

Die beste Rechtsform hängt nicht nur davon ab, was heute einfach ist. Sie sollte auch zu deinem Risiko, deinem Wachstum, deiner Finanzierung und deiner langfristigen Planung passen.

Einzelfirma gründen in der Schweiz

Die Einzelfirma ist die einfachste Form, um in der Schweiz selbstständig zu starten. Sie eignet sich besonders für Personen, die alleine arbeiten, geringe Anfangskosten haben und kein hohes geschäftliches Risiko eingehen.

Typische Beispiele sind Freelancer, Berater, Designer, Coaches, Fotograf, Handwerker oder andere personenbezogene Dienstleistungen.

Der grosse Vorteil: Eine Einzelfirma braucht kein Mindestkapital und ist vergleichsweise einfach aufzusetzen. Wenn du unter deinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeitest, kannst du deine Tätigkeit grundsätzlich aufnehmen und die nötigen Anmeldungen erledigen.

Der wichtigste Nachteil ist die persönliche Haftung. Bei einer Einzelfirma gibt es keine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Wenn Schulden oder rechtliche Ansprüche entstehen, haftest du mit deinem Privatvermögen.

Steuerlich ist die Einzelfirma ebenfalls direkt mit dir verbunden. Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit gilt als persönliches Einkommen und wird über deine private Steuererklärung versteuert. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden auf Basis des selbstständigen Erwerbseinkommens berechnet.

Eine Einzelfirma passt deshalb vor allem dann, wenn du unkompliziert starten möchtest, alleine arbeitest und dein finanzielles oder rechtliches Risiko überschaubar bleibt.

GmbH gründen in der Schweiz

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Schweizer KMU. Sie eignet sich für Gründer, die professioneller auftreten möchten, mehrere Personen beteiligen wollen oder ihr privates Vermögen besser vom Unternehmen trennen möchten.

Für die Gründung einer GmbH braucht es mindestens CHF 20’000 Stammkapital. Dieses Kapital muss vollständig einbezahlt werden. Wichtig: Das Geld ist keine Gründungsgebühr. Es gehört nach der Gründung der Gesellschaft und kann für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Eine GmbH ist eine eigene juristische Person. Das bedeutet: Sie schliesst Verträge ab, stellt Rechnungen, besitzt Vermögen und bezahlt Steuern auf ihren Gewinn. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Für Gründer ist die GmbH oft ein guter Mittelweg. Sie ist aufwendiger als eine Einzelfirma, aber weniger komplex als eine AG. Gleichzeitig wirkt sie gegenüber Kund, Banken, Partnern und Mitarbeitenden oft verbindlicher.

Steuerlich wird der Gewinn der GmbH auf Gesellschaftsebene besteuert. Wenn später Dividenden ausgeschüttet werden, werden diese bei den Gesellschafter zusätzlich steuerlich berücksichtigt. Deshalb sollte man früh überlegen, wie Lohn, Gewinn, Dividenden und Reinvestitionen zusammenspielen.

AG gründen in der Schweiz

Die Aktiengesellschaft eignet sich besonders für wachstumsorientierte Unternehmen, Startups mit Investor, grössere KMU oder Unternehmen mit Beteiligungsmodellen für Mitarbeitende.

Für die Gründung einer AG braucht es mindestens CHF 100’000 Aktienkapital. Davon muss bei der Gründung mindestens ein Teil einbezahlt werden. Die AG ist wie die GmbH eine eigene juristische Person und haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Der grosse Vorteil der AG liegt in ihrer Skalierbarkeit. Aktien lassen sich vergleichsweise gut übertragen, Beteiligungen können strukturiert werden, und die Rechtsform ist bei Investor etabliert. Deshalb wählen viele Startups direkt die AG, auch wenn sie in der Gründung und Verwaltung aufwendiger ist.

Die AG ist aber nicht automatisch die beste Wahl. Wer alleine startet, keine Investor plant und ein überschaubares Risiko hat, fährt mit einer Einzelfirma oder GmbH oft einfacher. Wer hingegen Kapital aufnehmen, Mitarbeitende beteiligen oder stark wachsen möchte, sollte die AG früh prüfen.

Firmennamen prüfen: Zefix, Regix und Markenrechte

Bevor du deine Firma gründest, solltest du den gewünschten Namen sorgfältig prüfen. Dabei geht es nicht nur darum, ob dir der Name gefällt. Er muss auch rechtlich und praktisch verwendbar sein.

Als erster Schritt lohnt sich eine Suche im zentralen Firmenindex Zefix. Dort siehst du, ob bereits identische oder ähnliche Firmen im Schweizer Handelsregister eingetragen sind. Zusätzlich kann eine Firmenrecherche über Regix sinnvoll sein, vor allem wenn du sicherer einschätzen möchtest, ob dein gewünschter Name mit bestehenden Firmennamen kollidieren könnte.

Wichtig ist aber: Ein Firmenname und eine Marke sind nicht dasselbe. Nur weil ein Name im Handelsregister noch frei wirkt, heisst das nicht automatisch, dass er auch markenrechtlich unproblematisch ist. Deshalb lohnt sich zusätzlich eine Suche in der Swissreg-Markendatenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.

Praktisch bedeutet das:

  • Firmenname im Handelsregister prüfen
  • ähnliche Namen recherchieren
  • Marke in Swissreg prüfen
  • Domain und Social Handles sichern
  • bei Unsicherheit rechtliche Abklärung machen

Gerade wenn dein Unternehmen langfristig eine starke Marke aufbauen soll, ist diese Prüfung mehr als Formalität. Ein späterer Namenswechsel kostet Zeit, Geld und Vertrauen.

Handelsregister, Notariat und Gründungskosten

Ob du dich ins Handelsregister eintragen musst, hängt von der Rechtsform und teilweise vom Umsatz ab.

GmbH und AG müssen immer ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gründung erfolgt mit öffentlicher Beurkundung, Statuten, Kapitaleinzahlung und anschliessender Eintragung. Dazu kommen Kosten für Notariat, Handelsregister und je nach Setup Beratung oder Gründungsplattform.

Bei einer Einzelfirma ist der Handelsregistereintrag einfacher. Er wird insbesondere dann relevant, wenn ein kaufmännisches Gewerbe betrieben wird und der Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht. Ein freiwilliger Eintrag kann aber auch unterhalb dieser Schwelle sinnvoll sein, etwa wenn du professioneller auftreten oder gewisse Geschäftsbeziehungen erleichtern möchtest.

Die Gründungskosten unterscheiden sich je nach Rechtsform deutlich:

Rechtsform Typische Kostenlogik
Einzelfirma Geringe Gründungskosten, kein Mindestkapital, Handelsregister je nach Situation
GmbH CHF 20’000 Stammkapital plus Notariat, Handelsregister und Gründungsunterlagen
AG CHF 100’000 Aktienkapital plus höhere Gründungs- und Strukturkosten

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kapital und Kosten. Das Stamm- oder Aktienkapital ist nicht einfach weg. Es gehört der Gesellschaft. Effektive Kosten sind dagegen Gebühren, Notariatskosten, Beratungsaufwand oder externe Dienstleistungen.

Steuern bei der Firmengründung

Steuern sind bei der Gründung nicht nur ein Thema für später. Die gewählte Rechtsform beeinflusst direkt, wie Gewinne besteuert werden und welche Planung sinnvoll ist.

Bei einer Einzelfirma wird der Geschäftsgewinn als Einkommen der Inhaberin oder des Inhabers versteuert. Das Unternehmen selbst ist steuerlich nicht von der Person getrennt. Je höher der Gewinn, desto stärker wirkt sich die progressive Einkommenssteuer aus.

Bei GmbH und AG ist das anders. Beide sind juristische Personen und bezahlen Gewinnsteuer auf ihren Unternehmensgewinn. Zusätzlich entrichten sie Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Wenn Gewinne später als Dividenden ausgeschüttet werden, werden sie auch bei den Gesellschafter oder Aktionär steuerlich relevant.

Für Gründer ist deshalb wichtig: Die Rechtsform beeinflusst nicht nur die Gründung, sondern auch Lohn, Gewinn, Dividenden, Reinvestitionen und spätere Ausschüttungen.

Gerade bei wachsenden Unternehmen lohnt es sich, früh zu planen. Wer Gewinn im Unternehmen behalten und reinvestieren möchte, hat andere Überlegungen als jemand, der den gesamten Überschuss privat beziehen will.

MWST-Pflicht in der Schweiz

Die Mehrwertsteuer ist einer der häufigsten Punkte, die bei der Firmengründung vergessen oder zu spät geprüft werden.

Grundsätzlich gilt: Unternehmen müssen die MWST-Pflicht prüfen, wenn sie mit steuerbaren Leistungen einen Jahresumsatz von CHF 100’000 erreichen oder absehbar erreichen werden. Bei neu gegründeten Unternehmen zählt nicht nur, was bereits passiert ist. Entscheidend ist auch, ob realistisch erwartet wird, dass diese Grenze innerhalb der nächsten zwölf Monate erreicht wird.

Wenn du MWST-pflichtig bist, musst du auf deinen Leistungen Mehrwertsteuer erheben, diese gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen und gleichzeitig prüfen, ob du Vorsteuer auf geschäftlichen Ausgaben abziehen kannst.

In der Anfangsphase kann auch eine freiwillige MWST-Unterstellung sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn du hohe Investitionen tätigst und deine Kund selbst mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sind. Dann kann der Vorsteuerabzug finanziell interessant sein.

Wichtig ist aber: MWST ist kein reines Formular-Thema. Sie beeinflusst Preise, Rechnungen, Buchhaltung, Liquidität und deine Kommunikation gegenüber Kund.

Mehr dazu findest du in unserem separaten Guide zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

AHV und Sozialversicherungen

Bei der Firmengründung stellt sich auch die Frage, wie du sozialversicherungsrechtlich eingestuft wirst.

Bei einer Einzelfirma bist du nicht automatisch selbstständig im AHV-Sinn, nur weil du eine Tätigkeit aufgenommen hast. Die Ausgleichskasse prüft, ob du als selbstständigerwerbend anerkannt wirst. Relevant sind unter anderem, ob du auf eigene Rechnung arbeitest, dein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst, unabhängig auftrittst und für mehrere Auftraggeber tätig bist.

Das ist wichtig, weil Scheinselbstständigkeit zu Problemen führen kann. Wenn du faktisch nur für einen Auftraggeber arbeitest, weisungsgebunden bist und kein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst, kann die Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig eingestuft werden.

Bei einer GmbH oder AG bist du als Gründer häufig Angestellte deiner eigenen Gesellschaft, wenn du operativ für sie arbeitest und Lohn beziehst. Dann laufen Sozialversicherungen grundsätzlich über die Gesellschaft als Arbeitgeberin.

Kurz gesagt:

  • Einzelfirma: Selbstständigkeit muss bei der Ausgleichskasse anerkannt werden
  • GmbH/AG: Gründer sind oft Angestellte der eigenen Gesellschaft
  • Sozialversicherungen sollten früh geklärt werden
  • Scheinselbstständigkeit kann bei einseitiger Abhängigkeit problematisch werden

Gerade bei der ersten Gründung lohnt es sich, diesen Punkt nicht aufzuschieben. AHV, Unfallversicherung, Pensionskasse und weitere Versicherungen hängen direkt davon ab, wie deine Tätigkeit strukturiert ist.

Buchhaltung ab der Gründung

Viele Gründer denken erst an Buchhaltung, wenn die erste Steuererklärung, MWST-Abrechnung oder Jahresrechnung ansteht. Genau dann wird es mühsam.

Schon in den ersten Wochen entstehen relevante Geschäftsvorfälle: Gründungskosten, Software-Abos, erste Rechnungen, Belege, private Vorleistungen, Banktransaktionen, Kundenzahlungen oder Auslagen für Website, Beratung und Infrastruktur. Wenn diese nicht sauber dokumentiert werden, fehlt später die Grundlage.

Sobald du die erste Rechnung stellst, solltest du ausserdem darauf achten, dass alle Pflichtangaben korrekt sind – etwa Absender, Empfänger, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Datum, Betrag und bei MWST-Pflicht die korrekte Mehrwertsteuer. Was auf eine Rechnung gehört und worauf du in der Schweiz achten solltest, erklären wir in unserem Guide zum Rechnung schreiben.

Eine gute Buchhaltung beantwortet laufend dieselben Fragen:

  • Welche Einnahmen wurden erzielt?
  • Welche Ausgaben gehören zum Unternehmen?
  • Welche Belege fehlen noch?
  • Welche Forderungen sind offen?
  • Welche MWST ist relevant?
  • Wie entwickelt sich die Liquidität?
  • Welche Kosten entstehen regelmässig?

Der wichtigste Grundsatz: Buchhaltung sollte nicht erst am Jahresende entstehen. Sie sollte laufend mitarbeiten.

Gerade für Gründer ist das entscheidend. Wer früh einen sauberen Überblick hat, entscheidet besser: bei Preisen, Kosten, Investitionen, Steuern und Liquidität.

Typische Fehler bei der Firmengründung

Viele Fehler bei der Firmengründung entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus fehlender Klarheit. Die wichtigsten Themen wirken einzeln klein, werden in Kombination aber schnell unübersichtlich.

Häufige Fehler sind:

  • Rechtsform nur nach Gründungskosten wählen
  • persönliche Haftung bei der Einzelfirma unterschätzen
  • MWST-Pflicht zu spät prüfen
  • AHV-Anmeldung aufschieben
  • Firmennamen nicht ausreichend recherchieren
  • private und geschäftliche Ausgaben vermischen
  • Belege nicht sauber aufbewahren
  • kein separates Geschäftskonto verwenden
  • Buchhaltung erst am Jahresende nachziehen
  • keine klare Planung für Lohn, Gewinn und Steuern machen

Besonders kritisch ist die Mischung aus privaten und geschäftlichen Zahlungen. Am Anfang wirkt es praktisch, einfach alles über dasselbe Konto laufen zu lassen. Später führt es aber zu Rückfragen, Fehlern und unnötigem Aufwand.

Gerade bei komplexeren Fällen lohnt sich zudem der frühe Austausch mit einem passenden Treuhänder. Das gilt besonders, wenn du unsicher bist, welche Rechtsform passt, wie du Lohn, Dividenden und Steuern planen solltest oder ob eine freiwillige MWST-Unterstellung sinnvoll ist.

Auch bei der MWST entstehen häufig Probleme. Wer zu spät merkt, dass die Umsatzgrenze relevant wird, muss Rechnungen, Preise und Buchhaltung nachträglich korrigieren. Das lässt sich vermeiden, wenn die MWST-Frage früh mitgedacht wird.

Buchhaltung von Anfang an sinnvoll organisieren

Viele Gründer kümmern sich erst um die Buchhaltung, wenn die erste Steuererklärung oder der Jahresabschluss ansteht. Das führt oft zu unnötigem Aufwand.

Digitale Buchhaltung hilft dabei, Belege, Rechnungen und Banktransaktionen laufend zu erfassen und zu organisieren. Dadurch bleibt der Überblick über Einnahmen, Ausgaben und offene Forderungen erhalten.

Der grösste Vorteil liegt nicht in der Automatisierung selbst, sondern darin, dass finanzielle Informationen früher verfügbar sind. Wer seine Zahlen laufend im Blick hat, kann Entwicklungen bei Umsatz, Kosten und Liquidität besser einschätzen.

Unabhängig von der verwendeten Software gilt: Je früher die Buchhaltung sauber organisiert wird, desto einfacher werden später Themen wie Steuern, MWST, Jahresabschluss oder die Zusammenarbeit mit Treuhänder.

Fazit

Eine Firma in der Schweiz zu gründen ist gut machbar, wenn die wichtigsten Entscheidungen früh sauber getroffen werden. Besonders wichtig sind Rechtsform, Haftung, Handelsregister, MWST, AHV, Steuern und Buchhaltung.

Die Einzelfirma eignet sich für einen einfachen Start mit wenig administrativem Aufwand, bringt aber persönliche Haftung mit sich. Die GmbH bietet mehr Struktur und Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Die AG ist besonders interessant für Startups, Investor und wachstumsorientierte Unternehmen.

Entscheidend ist nicht nur, dass du gründest. Entscheidend ist, dass du so gründest, dass dein Unternehmen danach sauber funktionieren kann.

Eine gute Buchhaltung, klare Prozesse und ein realistischer Blick auf Steuern und Pflichten schaffen genau diese Grundlage.

FAQ: Firma gründen in der Schweiz

Wie gründet man eine Firma in der Schweiz?

Eine Firma gründest du in der Schweiz, indem du eine Rechtsform wählst, den Firmennamen prüfst, die Handelsregisterpflicht klärst, dich bei der AHV oder den relevanten Sozialversicherungen anmeldest, die MWST-Pflicht prüfst und deine Buchhaltung einrichtest. Bei GmbH und AG kommen zusätzlich Statuten, Kapitaleinzahlung, öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintrag dazu.

Welche Rechtsform ist für Gründer in der Schweiz am besten?

Das hängt von Risiko, Kapitalbedarf, Wachstum und Beteiligungsstruktur ab. Eine Einzelfirma ist einfach und günstig, eignet sich aber vor allem für Einzelpersonen mit überschaubarem Risiko. Eine GmbH passt gut zu KMU und kleinen Teams. Eine AG eignet sich besonders für wachstumsorientierte Startups, Investor und Beteiligungsmodelle.

Was kostet es, eine Firma in der Schweiz zu gründen?

Die Kosten hängen von der Rechtsform ab. Eine Einzelfirma verursacht meist geringe Gründungskosten und braucht kein Mindestkapital. Eine GmbH benötigt mindestens CHF 20’000 Stammkapital. Eine AG benötigt mindestens CHF 100’000 Aktienkapital. Zusätzlich können Notariats-, Handelsregister-, Beratungs- und Gründungsplattformkosten anfallen.

Braucht eine Einzelfirma einen Handelsregistereintrag?

Eine Einzelfirma muss insbesondere dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn ein kaufmännisches Gewerbe betrieben wird und der Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht. Ein freiwilliger Eintrag kann aber auch früher sinnvoll sein.

Wann wird eine Firma in der Schweiz MWST-pflichtig?

Eine Firma muss die MWST-Pflicht prüfen, wenn sie mit steuerbaren Leistungen einen Jahresumsatz von CHF 100’000 erreicht oder absehbar innerhalb von zwölf Monaten erreichen wird. Bei MWST-Pflicht müssen Rechnungen, Buchhaltung und Abrechnung entsprechend angepasst werden.

Was ist besser: Einzelfirma oder GmbH?

Eine Einzelfirma ist einfacher und günstiger, bringt aber persönliche Haftung mit sich. Eine GmbH ist aufwendiger und benötigt CHF 20’000 Stammkapital, trennt dafür aber Privat- und Geschäftsvermögen klarer. Für risikoarme Einzelpersonen kann die Einzelfirma passen. Für professionellere Strukturen, Teams oder höhere Risiken ist oft die GmbH sinnvoller.

Muss ich mich bei der AHV anmelden, wenn ich selbstständig werde?

Ja. Wer in der Schweiz selbstständig arbeitet, muss die Tätigkeit bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Die Ausgleichskasse prüft, ob die Tätigkeit tatsächlich als selbstständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird.

Brauche ich direkt eine Buchhaltung?

Ja. Spätestens sobald erste geschäftliche Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen oder Belege entstehen, brauchst du eine saubere Buchhaltung. Sie hilft nicht nur bei Steuern und Pflichten, sondern auch beim Überblick über Liquidität, offene Rechnungen und Geschäftsentwicklung.

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