Jährliche MWST-Abrechnung: Voraussetzungen, Raten und Antrag

Einmal statt viermal abrechnen: Die jährliche MWST-Abrechnung gilt seit 2025 für Umsätze bis CHF 5'005'000. Voraussetzungen, Ratentermine und wie du den Antrag stellst.

Zuletzt aktualisiert am 14.8.2026

Vier Abrechnungen pro Jahr sind für viele KMU vier Unterbrüche im Betrieb. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine Alternative: Wer nicht mehr als CHF 5'005'000 Jahresumsatz macht, kann die MWST auf Antrag jährlich abrechnen. Statt vier Formularen pro Jahr also eines.

Der Haken steht selten im Vordergrund: Die jährliche Abrechnung ist an die Pflicht zu Ratenzahlungen gebunden, und wer die Fristen reisst, verliert sie wieder. Wir zeigen dir, wer sie nutzen darf, welche Termine gelten, wie die Raten funktionieren und wann sich der Wechsel rechnet.

Wer jährlich abrechnen darf

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein. Erstens die Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz darf CHF 5'005'000 nicht überschreiten. Zweitens deine Zahlungsdisziplin. Die ESTV bewilligt die jährliche Abrechnung nur, wenn die bisherigen Abrechnungen fristgerecht eingereicht und vollumfänglich bezahlt wurden, und erwartet dasselbe für die Zukunft. Massgebend sind dabei die letzten drei Jahre.

Damit ist klar, wer sie nicht bekommt: Wer in der Vergangenheit regelmässig zu spät war, muss zuerst zwei bis drei saubere Jahre vorweisen. Die jährliche Abrechnung ist kein Instrument, um Zahlungsprobleme zu strecken.

Neu steuerpflichtige Personen sind nicht ausgeschlossen. Sie haben nach Zustellung der MWST-Nummer 60 Tage Zeit, die jährliche Abrechnung zu beantragen.

Häufige Fehlinformation im Netz: Die jährliche Abrechnung gilt nicht erst seit 2026 und die Abrechnung ist nicht sechs Monate nach Jahresende fällig. Sie ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, und Einreichung wie Zahlung sind bis Ende Februar des Folgejahres fällig. Verlass dich hier auf die Angaben der ESTV, nicht auf Blogbeiträge.

Die Fristen im Jahresverlauf

Die jährliche Abrechnung hat vier Termine pro Jahr, auch wenn du nur einmal deklarierst: die Abrechnung für das Vorjahr und, bei der effektiven Methode, drei Raten.

Jährliche Abrechnung: Fristen im Jahresverlauf

Bei jährlicher Abrechnung sind drei Raten und eine Abrechnung fällig.
Abrechnung Vorjahr Ende Februar
1. Rate 30. Mai
2. Rate 30. August
3. Rate 30. November

Die Raten werden von der ESTV festgesetzt und stehen ab April im ESTV-Portal zur Verfügung. Bis zehn Tage vor Fälligkeit kannst du sie dort nach oben oder nach unten anpassen. Bei verspäteter Zahlung ist sowohl auf den Raten als auch auf der jährlichen Abrechnung ein Verzugszins geschuldet.

Zwei Punkte, die in der Praxis Ärger machen. Erstens fällt der Antragstermin auf denselben Monat wie die Abrechnung des Vorjahres: Ende Februar. Wer im März merkt, dass er wechseln möchte, wartet ein ganzes Jahr. Zweitens ist Ende Februar nicht nur der Einreichetermin, sondern auch der Zahlungstermin. Die Schlusszahlung muss also am gleichen Tag draussen sein.

Der Antrag: Ende Februar im ESTV-Portal

Der Antrag läuft über das ESTV-Portal und muss bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode eingereicht sein. Beim Kalenderjahr als Geschäftsjahr ist das Ende Februar.

Wichtig: Der Antrag gilt für die laufende Steuerperiode, nicht rückwirkend für die letzte. Wenn du also 2026 jährlich abrechnen willst, muss der Antrag bis Ende Februar 2026 gestellt sein. An der Deklaration selbst ändert die jährliche Abrechnung nichts. Korrekturabrechnungen, Jahresabstimmungen und Fristverlängerungen sind weiterhin möglich, genau wie bei der quartalsweisen Abrechnung.

Die Raten: Pflicht, nicht Option

Wer jährlich abrechnet, zahlt während des Jahres Raten. Das ist keine Wahl, sondern Teil der Bewilligung. Die ESTV setzt die Raten fest, ab April stehen sie im ESTV-Portal zur Verfügung.

Die Anzahl hängt an deiner Abrechnungsmethode:

  • Effektive Methode und Pauschalsteuersatzmethode: drei Raten, fällig am 30. Mai, 30. August und 30. November.
  • Saldosteuersatzmethode: eine Rate, fällig am 30. August.

Die Höhe richtet sich nach der Steuerforderung der letzten Steuerperiode. Die Mindestrate beträgt CHF 500 bei der effektiven und der Pauschalsteuersatzmethode und CHF 1'000 bei der Saldosteuersatzmethode.

Läuft dein Jahr deutlich anders als das letzte, kannst du die Raten anpassen: bis zehn Tage vor Fälligkeit im ESTV-Portal, nach oben oder nach unten. Diese Anpassung ist der wichtigste Handgriff im ganzen Verfahren. Wer ein schwaches Jahr hat und die Raten nicht senkt, gibt der ESTV zinslos Geld. Wer ein starkes Jahr hat und die Raten nicht erhöht, bekommt Ende Februar eine grosse Schlussrechnung.

Bei verspäteter Zahlung ist auf den Raten wie auch auf der jährlichen Abrechnung ein Verzugszins geschuldet. Den aktuellen Satz findest du bei der ESTV unter «Mehrwertsteuer bezahlen».

Wann die ESTV die Bewilligung wieder entzieht

Die jährliche Abrechnung kann auf drei Wege enden, und zwei davon liegen nicht in deiner Hand.

Du selbst kannst sie via ESTV-Portal widerrufen, bis spätestens Ende Februar nach Beginn der Steuerperiode. Die ESTV widerruft sie auf die nächste Steuerperiode, wenn du die Umsatzgrenze in drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden überschreitest. Und sie widerruft sie auf die übernächste Steuerperiode, wenn du die Abrechnung nicht fristgerecht einreichst, nicht fristgerecht und vollständig bezahlst oder die Raten zu stark herabsetzt.

«Zu stark» ist dabei definiert: Bei der effektiven und der Pauschalsteuersatzmethode gilt eine Herabsetzung auf weniger als 50 Prozent der gesamten Steuerforderung als zu stark, bei der Saldosteuersatzmethode auf weniger als 35 Prozent. Die Möglichkeit, die Raten zu senken, ist also begrenzt. Wer sie auf null stellt und im Februar alles bezahlt, verliert die Bewilligung.

Alle Details stehen in der Publikation der ESTV zur jährlichen Abrechnung sowie in der MWST-Info 15, Ziffer 2.1.

Jährlich oder quartalsweise: was besser passt

Merkmal Jährlich Quartal Halbjahr
Nur eine Abrechnung pro Jahr
Ohne Antrag bei der ESTV nutzbar nur mit Saldo
Ohne Umsatzgrenze bis CHF 5'005'000 Saldo-Grenzen
Ohne Pflicht zu Ratenzahlungen
Vorsteuerüberschuss fliesst laufend zurück zweimal pro Jahr
Korrekturen und Fristverlängerungen möglich

Die Matrix zeigt den eigentlichen Tauschhandel: Du gibst Flexibilität ab und bekommst weniger Administration. Wenn du regelmässig Vorsteuerüberschüsse hast, etwa weil du viel investierst oder exportierst, ist die jährliche Abrechnung ein schlechtes Geschäft. Dein Guthaben liegt dann bis Februar bei der ESTV, statt vierteljährlich zurückzufliessen.

Umgekehrt lohnt sie sich, wenn deine Umsätze stabil sind, du regelmässig eine Steuerforderung zu bezahlen hast und der administrative Aufwand pro Abrechnung ins Gewicht fällt. Für viele kleine Dienstleistungsbetriebe mit Saldosteuersatz ist das genau die Ausgangslage: eine Rate im August, eine Abrechnung im Februar, fertig.

Was die jährliche Abrechnung nicht löst

Ein Missverständnis lohnt sich zu klären: Jährlich abrechnen heisst nicht jährlich buchhalten. Die Umsätze und die Vorsteuer müssen weiterhin laufend und korrekt erfasst sein. Wer erst im Februar anfängt, ein ganzes Jahr Belege zu sortieren, hat das Problem nur verschoben und vergrössert.

Genau hier setzt Infinity, die KI-Buchhaltung der Schweiz, an. Live Accounting verbindet dein Bankkonto und schlägt dir Buchungen in Echtzeit vor, die du nur bestätigst. Live Capture liest Belege per Foto aus, inklusive MWST-Satz, auch unterwegs über die App. Damit bleibt die Buchhaltung während des Jahres aktuell, und die Abrechnung im Februar ist eine Sache von Minuten. Mehr dazu auf der Seite mit allen Funktionen von Infinity.

Wenn du bei den Grundlagen einsteigen willst, findest du sie im Guide zur Mehrwertsteuer für Selbstständige.

Häufige Fragen zur jährlichen MWST-Abrechnung

Ab welchem Umsatz ist die jährliche MWST-Abrechnung möglich?

Sie steht Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 offen. Zusätzlich müssen die bisherigen Abrechnungen fristgerecht eingereicht und vollumfänglich bezahlt worden sein, wobei die letzten drei Jahre massgebend sind.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode, beim Kalenderjahr also bis Ende Februar. Der Antrag läuft über das ESTV-Portal. Neu steuerpflichtige Personen haben nach Zustellung der MWST-Nummer 60 Tage Zeit.

Wie viele Raten muss ich bezahlen?

Bei der effektiven und der Pauschalsteuersatzmethode drei Raten, fällig am 30. Mai, 30. August und 30. November. Bei der Saldosteuersatzmethode eine Rate, fällig am 30. August.

Kann ich die Höhe der Raten ändern?

Ja, bis zehn Tage vor Fälligkeit im ESTV-Portal, nach oben oder nach unten. Eine Herabsetzung auf unter 50 Prozent der gesamten Steuerforderung gilt bei der effektiven und der Pauschalsteuersatzmethode als zu stark, bei der Saldosteuersatzmethode auf unter 35 Prozent.

Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?

Bei verspäteter Zahlung fällt Verzugszins an. Reichst du die Abrechnung nicht fristgerecht ein oder bezahlst sie nicht fristgerecht und vollständig, widerruft die ESTV die jährliche Abrechnung auf die übernächste Steuerperiode.

Eine Abrechnung pro Jahr, ohne Papierstapel im Februar

Die jährliche Abrechnung nimmt dir drei Formulare ab, nicht aber die Buchhaltung. Mit Infinity bleibt sie laufend aktuell: Bankkonto verbinden, KI-Vorschläge bestätigen, Zahlen bereithalten, wenn die Frist kommt.

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