Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft der Schweiz – rund 130'000 sind es gemäss der Unternehmensstatistik STATENT des Bundes. Kein Wunder: Sie lässt sich schon mit CHF 20'000 gründen, schützt dein Privatvermögen und wirkt nach aussen professionell. Der Weg dorthin führt aber über Notar, Statuten und Handelsregister. In diesem Guide zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du in der Schweiz eine GmbH gründest, was sie kostet und woran du nach der Gründung denken musst.
Was ist eine GmbH – und für wen eignet sie sich?
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist also eine eigenständige juristische Person, die Verträge abschliessen, Schulden eingehen sowie klagen und verklagt werden kann. Der grosse Vorteil: Du haftest grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit deinem Privatvermögen.
Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft der Schweiz – gemäss der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des Bundesamts für Statistik sind es rund 140'000 (Stand 2023). Damit eignet sie sich besonders für Gründer:innen, die ihr persönliches Risiko begrenzen und trotzdem mit überschaubarem Startkapital starten möchten – anders als bei der Aktiengesellschaft, die ein Mindestkapital von CHF 100'000 verlangt. Wenn du noch unsicher bist, ob eine GmbH oder eine Einzelfirma besser zu dir passt, hilft dir unser Vergleich der Rechtsformen weiter.
Voraussetzungen für die GmbH-Gründung
Stammkapital: mindestens CHF 20'000
Das Herzstück jeder GmbH-Gründung ist das Stammkapital. Es muss mindestens CHF 20'000 betragen (gemäss Art. 773 OR) und bei der Gründung vollständig einbezahlt, also liberiert sein – entweder als Bar- oder als Sacheinlage (Art. 777c OR). Wichtig zu wissen: Das Stammkapital ist keine Gebühr: Nach dem Handelsregistereintrag steht es der GmbH für geschäftliche Zwecke zur Verfügung.
Das Stammkapital teilt sich in Stammanteile auf. Seit der Revision des Aktien- und GmbH-Rechts, die 2023 in Kraft trat, muss ein Stammanteil nur noch einen Nennwert grösser als null haben (Art. 774 OR) – den früheren Mindestnennwert von CHF 100 gibt es nicht mehr.
Gesellschafter:innen und Geschäftsführung
Eine GmbH kann von einer einzigen Person gegründet werden (Art. 775 OR); diese darf gleichzeitig Gesellschafterin und Geschäftsführerin sein. Vorgeschrieben ist allerdings, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat (Art. 814 Abs. 3 OR). Ausserdem braucht die GmbH eine Revisionsstelle – kleine Gesellschaften mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter:innen auf die eingeschränkte Revision verzichten.
GmbH gründen in der Schweiz: der Ablauf Schritt für Schritt
1. Rechtsform festlegen und Firmennamen prüfen. Steht der Entscheid für die GmbH, prüfst du zuerst, ob dein Wunschname noch frei ist. Das geht über das zentrale Firmenindex-Portal Zefix des Bundes. Der Firmenname darf nicht täuschen und muss zwingend den Zusatz «GmbH» enthalten (Art. 950 OR).
2. Statuten und Gründungsdokumente vorbereiten. Die Statuten regeln unter anderem Firma, Sitz, Zweck und Höhe des Stammkapitals. Das Handelsregisteramt des Kanton Zürichs stellt dafür kostenlose Musterstatuten bereit, die du als Grundlage verwenden kannst.
Schneller Start für den Gesellschaftszweck: Den verbindlichen Zweck legst du mit dem Notariat fest – einen prägnanten ersten Entwurf zum Besprechen bekommst du aber in Sekunden. Kopiere dazu diesen Prompt in einen KI-Assistenten:
"Formuliere drei Varianten eines prägnanten Gesellschaftszwecks für eine
Schweizer GmbH im Bereich [deine Tätigkeit, z. B. Webdesign]. Je ein bis
zwei Sätze, sachlich und ohne Werbesprache – als Entwurf zur Besprechung
mit dem Notariat."
3. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen. Das Stammkapital zahlst du auf ein spezielles Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) bei einer Bank ein. Die Bank bestätigt die Einzahlung – diese Bescheinigung braucht der Notar.
4. Gründung öffentlich beurkunden lassen. Die Errichtung einer GmbH muss zwingend öffentlich beurkundet werden (Art. 777 OR). Beim Notartermin erklären die Gründungspersonen in öffentlicher Urkunde, die Gesellschaft zu errichten, legen die Statuten fest und bestimmen die Geschäftsführung sowie – falls nötig – die Revisionsstelle.
5. Eintrag ins Handelsregister. Nach der Beurkundung meldest du die GmbH beim Handelsregisteramt deines Kantons zur Eintragung an. Entscheidend: Die GmbH entsteht rechtlich erst mit diesem Eintrag (Art. 779 OR) – nicht schon mit der notariellen Beurkundung. Danach wird die Gründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und die Gesellschaft erhält ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).
6. Sozialversicherungen und ggf. MWST anmelden. Zum Schluss meldest du die GmbH bei der Ausgleichskasse an. Eine obligatorische MWST-Pflicht besteht zudem grundsätzlich ab CHF 100’000 relevantem Jahresumsatz. Ist bereits bei der Gründung absehbar, dass diese Grenze innerhalb der nächsten zwölf Monate erreicht wird, beginnt die Steuerpflicht mit Aufnahme der Tätigkeit – mehr Details dazu findest du in unserem MWST-Guide.
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Neben dem Stammkapital von CHF 20'000, das in der Gesellschaft gebunden bleibt, fallen einmalige Gründungskosten an. Das KMU-Portal des Bundes nennt dafür folgende Richtwerte:
- Beratung zu den Gründungsmodalitäten: CHF 600 bis 2'000
- Notariatskosten für die Gründungsakten: CHF 700 bis 2'000
- Handelsregistereintrag: CHF 600 (sofern das Stammkapital nicht mehr als CHF 200'000 beträgt)
Eine Emissionsabgabe von 1 % fällt nur an, wenn das Kapital CHF 1'000'000 übersteigt – für eine typische Gründung entfällt sie also. Die Notariatskosten sind kantonal unterschiedlich geregelt, weshalb sich die Gesamtkosten je nach Standort spürbar unterscheiden. Für eine einfache Standardgründung solltest du also – zusätzlich zum Stammkapital – mit einigen Tausend Franken an einmaligen Kosten rechnen.
Aktuelle und verbindliche Angaben findest du beim KMU-Portal des Bundes.
Checkliste: GmbH gründen
- Rechtsform GmbH bestätigt, Firmenname über Zefix geprüft (mit Zusatz «GmbH»)
- Statuten erstellt (Musterstatuten des Bundes als Basis)
- Stammkapital von mind. CHF 20'000 organisiert
- Kapitaleinzahlungskonto eröffnet und Kapital einbezahlt
- Notartermin für die öffentliche Beurkundung vereinbart
- Geschäftsführung bestimmt, mind. eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
- Revisionsstelle bestimmt oder Opting-out geprüft
- Anmeldung beim Handelsregisteramt
- Anmeldung bei der Ausgleichskasse, ggf. bei der MWST
- Buchhaltung aufgesetzt (siehe unten)
Nach der Gründung: Buchhaltungspflicht ab Tag eins
Ein Punkt, der bei der Gründungsfreude gern untergeht: Eine GmbH ist ab dem ersten Tag zur doppelten Buchhaltung verpflichtet (Art. 957 OR). Anders als eine kleine Einzelfirma, die unter bestimmten Voraussetzungen mit einer einfachen «Milchbüechli-Rechnung» auskommt, musst du als GmbH Aktiven, Passiven, Aufwand und Ertrag sauber erfassen und einen Jahresabschluss erstellen. Diese laufende Buchhaltung ist einer der Hauptgründe, warum eine GmbH im Betrieb mehr kostet als eine Einzelfirma.
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Weitere Informationen
Ausführliche und stets aktuelle Angaben zur GmbH-Gründung – von den Voraussetzungen bis zu den Kosten – findest du beim KMU-Portal des Bundes (SECO). Die rechtlichen Grundlagen sind im Obligationenrecht (Art. 772 ff. OR) geregelt.
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