MWST-Fristen im Jahresverlauf
Bei quartalsweiser Abrechnung sind pro Jahr vier Abrechnungen fällig.
Q4 Vorjahr
28. Februar
Q1
31. Mai
Q2
31. August
Q3
30. November
Die Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode einzureichen und zu bezahlen (Art. 71 und Art. 86 MWSTG). Eine Fristverlängerung für die Einreichung kannst du kostenlos im ESTV-Portal beantragen – der Zahlungstermin bleibt davon unberührt.


