AG gründen in der Schweiz: Voraussetzungen, Kapital und Kosten

Eine AG gründen in der Schweiz: Wir zeigen dir Aktienkapital, Ablauf, Verwaltungsrat-Pflichten und Gründungskosten Schritt für Schritt – mit Checkliste und den wichtigsten OR-Artikeln.

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Eine AG gründen – das klingt nach Grosskonzern, Börsengang und Millionenbudget. Tatsächlich ist die Aktiengesellschaft aber auch für ambitionierte Startups und wachsende KMU eine attraktive Rechtsform, gerade wenn Investoren, Mitarbeiterbeteiligungen oder ein diskretes Aktionariat eine Rolle spielen. In diesem Guide zeigen wir dir, welche Voraussetzungen du brauchst, wie der Gründungsablauf in der Schweiz funktioniert und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Was ist eine AG – und was unterscheidet sie von der GmbH?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, geregelt in Art. 620–763 OR. Wie bei der GmbH haftest du grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit deinem Privatvermögen. Doch es gibt einige strukturelle Unterschiede, die für bestimmte Situationen den Ausschlag geben:

  • Das Mindestkapital ist mit CHF 100'000 fünfmal höher als bei der GmbH (CHF 20'000).
  • Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar – bei der GmbH braucht die Übertragung von Stammanteilen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und eine öffentliche Beurkundung.
  • Die Aktionär:innen werden nicht im Handelsregister eingetragen. Das Aktionariat bleibt gegenüber der Öffentlichkeit diskret – ein Vorteil für Investor:innen und Holding-Strukturen.
  • Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP) lassen sich mit Aktien administrativ einfacher umsetzen als mit GmbH-Stammanteilen.

Die AG eignet sich damit besonders für kapitalintensive Unternehmen, Startups mit Venture-Capital-Ambitionen, Holdings und Firmen, die ihr Aktionariat flexibel gestalten wollen. Einen ausführlichen Vergleich aller Rechtsformen findest du in unserem Rechtsformen-Guide, und speziell den Vergleich Einzelfirma vs. GmbH in unserem Rechtsformenvergleich.

Voraussetzungen für die AG-Gründung

Aktienkapital: mindestens CHF 100'000

Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen (gemäss Art. 621 OR). Bei der Gründung müssen davon mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt (liberiert) werden – in jedem Fall aber mindestens CHF 50'000 (Art. 632 OR). Die restlichen CHF 50'000 können zu einem späteren Zeitpunkt eingefordert werden.

Das Kapital kann auch als Sacheinlage eingebracht werden – z. B. in Form von Maschinen, Immobilien oder geistigem Eigentum – sofern die Sacheinlage im Errichtungsakt geprüft und bestätigt wird.

Seit der Aktienrechtsrevision von 2023 kann das Aktienkapital auch in einer Fremdwährung geführt werden (Euro, US-Dollar, Pfund Sterling oder Yen), sofern die gleiche Währung auch für die Buchführung verwendet wird. Der Gegenwert muss bei der Gründung mindestens CHF 100'000 betragen.

Gründungspersonen und Verwaltungsrat

Eine AG kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Als oberstes Leitungsorgan fungiert der Verwaltungsrat (VR). Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz sein und die Gesellschaft vertreten können (Art. 718 Abs. 4 OR).

Die Namen der Verwaltungsrät:innen werden im Handelsregister publiziert – sie haften persönlich bei absichtlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung (Art. 754 OR). Das normale Geschäftsrisiko der Gesellschaft tragen sie aber nicht privat.

Revisionsstelle – oder Opting-out

Grundsätzlich braucht jede AG eine Revisionsstelle. Kleine Gesellschaften mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können jedoch mit Zustimmung aller Aktionär:innen auf die Revision verzichten – das sogenannte Opting-out (gemäss Art. 727a Abs. 2 OR). Für die meisten Neugründungen ist das der Normalfall.

AG gründen: der Ablauf Schritt für Schritt

1. Firmennamen wählen und prüfen

Der Firmenname muss den Zusatz «AG» enthalten und darf nicht mit einem bestehenden Eintrag verwechselbar sein. Die Verfügbarkeit prüfst du über den zentralen Firmenindex Zefix. Anders als bei der Einzelfirma muss der Name keinen Familiennamen enthalten – du kannst einen reinen Fantasienamen verwenden.

2. Statuten erstellen

Die Statuten sind das Grundgesetz deiner AG. Sie regeln unter anderem Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital, Art und Nennwert der Aktien, die Organe sowie allfällige Vinkulierungsklauseln (Übertragungsbeschränkungen). Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen findest du beim KMU-Portal des Bundes (SECO).

3. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Du eröffnest ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank und zahlst mindestens CHF 50'000 ein. Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die der Notar für die Beurkundung braucht. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben und das Geld auf ein reguläres Geschäftskonto überwiesen.

4. Gründungsversammlung und notarielle Beurkundung

Die AG wird in einem Errichtungsakt gegründet, der öffentlich beurkundet werden muss. Die Gründer:innen erklären, die Gesellschaft zu errichten, legen die Statuten fest, bestimmen den Verwaltungsrat und – falls nötig – die Revisionsstelle. Die notarielle Beurkundung ist zwingend (Art. 629 OR).

5. Eintrag ins Handelsregister

Nach der Beurkundung meldest du die AG beim Handelsregisteramt zur Eintragung an. Die AG entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag (Art. 643 OR). Danach wird die Gründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert, und die Gesellschaft erhält ihre UID-Nummer.

Die Anmeldung erledigst du am einfachsten über EasyGov.swiss, das offizielle Online-Portal des Bundes für Unternehmen.

6. Aktienzertifikate und Aktienbuch

Nach der Gründung stellst du die Aktienzertifikate aus und eröffnest das Aktienbuch, in dem alle Namensaktionär:innen eingetragen werden. Seit 2019 müssen Inhaberaktionär:innen der Gesellschaft ihre Identität melden (Art. 697i OR).

7. Sozialversicherungen und MWST

Als VR-Mitglied und Geschäftsführer:in einer AG giltst du sozialversicherungsrechtlich als angestellt – auch wenn du Alleinaktionär:in bist. Melde die AG bei der Ausgleichskasse an und schliesse die obligatorischen Versicherungen ab (AHV/IV/EO, BVG, UVG, ALV). Sobald der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht, kommt die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer dazu. Die Details findest du in unserem MWST-Guide.

Was kostet die Gründung einer AG?

Neben dem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000 (wovon CHF 50'000 bei Gründung liberiert sein müssen) fallen einmalige Gründungskosten an. Das KMU-Portal des Bundes (SECO) und verschiedene Praxisquellen nennen folgende Grössenordnungen:

  • Notariatskosten für den Errichtungsakt und die Aktienzertifikate: CHF 800 – 2'500 (kantonal unterschiedlich)
  • Handelsregistereintrag: CHF 600 (sofern das Aktienkapital nicht mehr als CHF 200'000 beträgt)
  • Beratung zu den Gründungsmodalitäten: CHF 1'000 – 4'000

Eine Emissionsabgabe von 1 % wird erst fällig, wenn das Kapital CHF 1'000'000 übersteigt – bei den meisten Gründungen entfällt sie. Für eine Standardgründung mit dem Mindestkapital solltest du mit rund CHF 3'000 – 6'000 an einmaligen Kosten rechnen (ohne das Aktienkapital selbst, das in der Gesellschaft verbleibt).

Checkliste: AG gründen

  • Rechtsform AG bestätigt, Firmenname auf Zefix geprüft (mit Zusatz «AG»)
  • Statuten erstellt (Aktienkapital, Aktienart, Organe, allfällige Vinkulierung)
  • Verwaltungsrat bestimmt, mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Revisionsstelle bestimmt oder Opting-out beschlossen
  • Kapitaleinzahlungskonto eröffnet, mindestens CHF 50'000 einbezahlt
  • Notartermin für den Errichtungsakt vereinbart
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt (z. B. über EasyGov.swiss)
  • Aktienzertifikate ausgestellt, Aktienbuch eröffnet
  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Abschluss BVG und UVG
  • MWST-Pflicht geprüft (Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz)
  • Buchhaltung aufgesetzt

Nach der Gründung: Buchhaltungspflicht ab Tag eins

Wie die GmbH ist auch die AG ab dem ersten Tag zur doppelten Buchhaltung verpflichtet (gemäss Art. 957 Abs. 1 OR) – mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Dazu kommt der jährliche Geschäftsbericht. Das ist kein bürokratisches Detail, sondern eine laufende Pflicht, die ab der Gründung greift.

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Weitere Informationen

Ausführliche Angaben zur AG-Gründung – von den Voraussetzungen über die Kosten bis zur Checkliste – findest du beim KMU-Portal des Bundes (SECO). Die rechtlichen Grundlagen sind im Obligationenrecht (Art. 620 ff. OR) geregelt.

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