Arbeitgeberkosten in der Schweiz realistisch kalkulieren

Der Bruttolohn ist nicht der Preis einer Anstellung. Wir rechnen die Arbeitgeberkosten in der Schweiz an einem konkreten Fall durch – Posten für Posten.

Zuletzt aktualisiert am 24.8.2026

Wer zum ersten Mal jemanden anstellt, rechnet meistens mit dem Bruttolohn und ist dann überrascht. Auf den Lohn kommen Beiträge, die du nicht abziehst, sondern zusätzlich schuldest – und der grösste davon hängt nicht am Kanton, sondern am Geburtsjahr der Person. In diesem Guide gehen wir die Arbeitgeberkosten Posten für Posten durch, rechnen sie an einem konkreten Fall aus und zeigen, was die gängige Faustregel unterschlägt.

Was zu den Arbeitgeberkosten zählt

Die Kosten einer Anstellung bestehen aus drei Schichten. Die erste ist der Bruttolohn selbst, inklusive 13. Monatslohn, Zulagen und allem, was du vertraglich zugesagt hast. Die zweite sind die Sozialversicherungsbeiträge, die du zusätzlich zum Bruttolohn schuldest – der Teil, um den es hier geht. Die dritte sind Kosten, die in keiner Prozentzahl auftauchen: Arbeitsplatz, Ausrüstung, Rekrutierung, Einarbeitung.

Bei den Sozialversicherungen lohnt sich eine weitere Unterscheidung. Einige Beiträge teilst du hälftig mit deinen Mitarbeitenden – du schuldest der Ausgleichskasse zwar den ganzen Betrag, ziehst die Hälfte aber vom Lohn ab. Andere trägst du allein; sie erscheinen nie als Abzug auf der Lohnabrechnung. Wie eine Lohnabrechnung aufgebaut ist, steht im Guide zur Lohnabrechnung.

Die Beiträge, die du hälftig mitträgst

AHV, IV und EO ergeben zusammen 10,6 % des massgebenden Lohns. Davon trägst du 5,3 %, wie das Merkblatt 2.01 der Informationsstelle AHV/IV festhält. Eine Obergrenze gibt es nicht: Auch auf einem Jahreslohn von CHF 300'000 fallen die vollen 5,3 % an.

Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 %, hälftig geteilt, also 1,1 % für dich – aber nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200. Auf allem darüber fällt seit dem 1. Januar 2023 nichts mehr an, so Merkblatt 2.08. Bei hohen Löhnen sinkt dein prozentualer Zuschlag also leicht.

Die Beiträge, die du allein trägst

Drei Posten gehen vollständig zu deinen Lasten und tauchen deshalb in keiner Rechnung auf, die nur die Lohnabrechnung anschaut.

  • Die Familienausgleichskasse: Die Familienzulagen für deine Mitarbeitenden werden über eine FAK finanziert, und die Beiträge zahlst du auf der gesamten Lohnsumme. Den Satz legen Kanton und Kasse fest, er unterscheidet sich also je nach Sitz erheblich. Deinen tatsächlichen Satz erfährst du nur bei deiner FAK.
  • Die Berufsunfallversicherung: Die Prämie für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägst du zu 100 %. Wie hoch sie ist, hängt vom Risiko deiner Branche ab – ein Softwareunternehmen zahlt einen Bruchteil dessen, was ein Bauunternehmen zahlt. Die Prämie für Nichtberufsunfälle geht dagegen zulasten der Mitarbeitenden, wie Merkblatt 6.05 zum UVG festhält.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag: Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen einen Verwaltungskostenbeitrag. Auch dieser geht vollständig zu deinen Lasten und darf nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Höhe unterscheidet sich je nach Kasse.

Freiwillig dazu kommen können eine Krankentaggeldversicherung und eine UVG-Zusatzversicherung. Beides ist bundesrechtlich nicht vorgeschrieben; wie die Prämie aufgeteilt wird, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag.

Der BVG-Anteil: die grösste Variable

Bei der Pensionskasse schreibt das Gesetz nur eine Untergrenze vor: Dein Beitrag muss mindestens so hoch sein wie die Beiträge aller deiner Mitarbeitenden zusammen. In der Praxis heisst das mindestens die Hälfte, viele Reglemente sehen mehr vor.

Berechnet wird der Beitrag nicht auf dem Bruttolohn, sondern auf dem koordinierten Lohn: Jahreslohn minus Koordinationsabzug von CHF 26'460, versichert ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 und nach oben begrenzt bei CHF 90'720. Die aktuellen Grenzbeträge publiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen. Und der Satz steigt mit dem Alter: nach BVG, Art. 16 sind es 7 % zwischen 25 und 34 Jahren, dann 10 %, 15 % und ab 55 Jahren 18 % des koordinierten Lohnes.

Das ist der Grund, warum zwei identische Löhne unterschiedlich viel kosten können.

Ein Rechenbeispiel: die erste Anstellung

Eine 35-jährige Person, 100-Prozent-Pensum, Monatslohn CHF 6'000 mit 13. Monatslohn, also ein Jahreslohn von CHF 78'000. Der koordinierte Lohn beträgt CHF 78'000 minus CHF 26'460, also CHF 51'540. Für die FAK rechnen wir mit einem Beispielsatz von 1,5 %, für die Berufsunfallversicherung mit 0,5 %.

Position Satz Betrag pro Jahr
Bruttolohn (13 × CHF 6'000) Jahreslohn CHF 78'000.00
AHV, IV und EO 5,3 % CHF 4'134.00
ALV 1,1 % CHF 858.00
Familienausgleichskasse 1,5 % (Beispielsatz) CHF 1'170.00
Berufsunfallversicherung 0,5 % (Beispielsatz) CHF 390.00
BVG, Arbeitgeberanteil 10 % von CHF 51'540, hälftig CHF 2'577.00
Total Zusatzkosten 11,7 % des Bruttolohns CHF 9'129.00
Arbeitgeberkosten total Pro Jahr CHF 87'129.00

Rund 11,7 % kommen also auf den Bruttolohn drauf. Das liegt am unteren Rand dessen, was man üblicherweise hört – die gängige Faustregel von 15 bis 20 % unterstellt eine ältere Belegschaft, eine risikoreichere Branche oder eine überobligatorische Pensionskasse.

Warum das Alter mehr ausmacht als der Kanton

Dieselbe Person mit 56 statt 35 Jahren: Die Altersgutschrift steigt von 10 auf 18 %, dein Anteil damit von CHF 2'577 auf CHF 4'639 pro Jahr. Die Zusatzkosten wachsen auf rund CHF 11'191, der Zuschlag auf rund 14,4 %. Bei sonst identischem Lohn.

Umgekehrt bei einer 27-jährigen Person: 7 % statt 10 %, dein Anteil sinkt auf CHF 1'804, der Zuschlag auf rund 10,7 %.

Zwischen der jüngsten und der ältesten Sparstufe liegen bei diesem Lohn also rund 3,6 Prozentpunkte. Wer eine Personalplanung rechnet, sollte deshalb mit dem tatsächlichen Alter kalkulieren und nicht mit einem Durchschnittszuschlag.

Achtung: Die Prozentzuschläge decken nur die Sozialversicherungen ab. Nicht enthalten sind die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall, soweit keine Versicherung greift, der Arbeitsplatz samt Ausrüstung, Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten sowie die Zeit, die Mitarbeitende bezahlt nicht arbeiten – Ferien und Feiertage stecken bereits im Bruttolohn, produktiv sind aber deutlich weniger als 365 Tage.

Was Familienzulagen in dieser Rechnung nicht sind

Ein häufiges Missverständnis: Familienzulagen sind kein zusätzlicher Kostenblock. Du zahlst sie zwar mit dem Lohn aus, holst sie aber von der Familienausgleichskasse zurück – finanziert werden sie über deine FAK-Beiträge, die bereits in der Rechnung stehen. Doppelt zählen wäre also falsch.

Die Mindestansätze liegen bei CHF 215 pro Monat für die Kinderzulage und CHF 268 für die Ausbildungszulage; die Kantone dürfen höher gehen und tun es meistens. Anspruch besteht ab einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 630 pro Monat beziehungsweise CHF 7'560 pro Jahr, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen festhält – bei sehr kleinen Teilzeitpensen fällt der Anspruch also weg.

Arbeitgeberkosten in der Lohnbuchhaltung

Die Zuschläge einmal auszurechnen ist einfach. Sie über zwölf Monate, mehrere Mitarbeitende, Lohnerhöhungen, Ein- und Austritte und einen Geburtstag mit Sprung in die nächste BVG-Stufe korrekt nachzuführen, ist es nicht.

Wenn du deine Buchhaltung in Infinity führst, kannst du die Löhne im selben System abrechnen. Infinity Payroll berechnet AHV, ALV, BVG, UVG und Quellensteuer nach Schweizer Standard und legt die Lohnbuchungen automatisch in der Buchhaltung ab – der Personalaufwand steht damit ohne Zwischenschritt in der Erfolgsrechnung. Ändert sich ein Lohn oder ein Pensum, wird in Echtzeit neu gerechnet.

Alle Abläufe laufen über einen Swissdec-zertifizierten Partner, womit auch der Standard ELM 5.0 unterstützt wird. Infinity Payroll ist ein Add-on und setzt ein aktives Infinity-Abonnement voraus; es kostet CHF 9 pro Mitarbeitendem und Monat exkl. MWST. Für sehr komplexe Branchen wie den Personalverleih ist es nicht gedacht.

Häufige Fragen zu den Arbeitgeberkosten

Wie viel kostet ein Mitarbeiter zusätzlich zum Bruttolohn?

Für die obligatorischen Sozialversicherungen rechnest du je nach Alter, Branche und Kanton mit rund 11 bis 15 % auf den Bruttolohn. Nach oben offen ist die Pensionskasse: Ein überobligatorisches Reglement kann den Zuschlag deutlich erhöhen.

Welche Beiträge trage ich als Arbeitgeberin allein?

Die Beiträge an die Familienausgleichskasse, die Prämie für Berufsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse. Diese Posten erscheinen nie als Abzug auf der Lohnabrechnung.

Warum kostet eine ältere Person mehr?

Wegen der Altersgutschriften im BVG. Sie betragen 7 % des koordinierten Lohnes zwischen 25 und 34 Jahren und steigen über 10 und 15 % auf 18 % ab 55 Jahren. Bei einem Jahreslohn von CHF 78'000 macht das zwischen der jüngsten und der ältesten Stufe rund 3,6 Prozentpunkte Unterschied.

Sind Familienzulagen zusätzliche Arbeitgeberkosten?

Nein. Du zahlst sie mit dem Lohn aus, erhältst sie aber von der Familienausgleichskasse zurück. Finanziert werden sie über deine FAK-Beiträge, die bereits in der Kalkulation stehen.

Sinkt der Zuschlag bei hohen Löhnen?

Etwas, ja. Die ALV wird nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 erhoben, und der koordinierte Lohn im BVG-Obligatorium ist bei CHF 90'720 gedeckelt. AHV, IV und EO laufen dagegen ohne Obergrenze weiter.

Fallen bei Teilzeit dieselben Zuschläge an?

Prozentual meistens ja, beim BVG aber oft weniger. Der Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird unabhängig vom Pensum abgezogen, wodurch der koordinierte Lohn und damit dein Beitrag bei kleinen Pensen stark schrumpft oder ganz entfällt.

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